Gehen Ehepartner getrennte Wege, ist auch aus steuerrechtlicher Sicht einiges zu beachten. Leider wird dies oft übersehen, denn das Paar kümmert sich vorrangig um den Unterhalt, das Sorgerecht für die Kinder und den Zugewinnausgleich. Allzu spät wird dann mit Erstaunen festgestellt, dass die getroffenen Vereinbarungen aus steuerlicher Sicht nicht positiv waren.

Jedem ist klar: Eine endgültige Trennung hat erhebliche finanzielle Konsequenzen. So gewährt das Finanzamt zum Beispiel keinen günstigen Splittingtarif mehr. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass etwa Unterhaltszahlungen an den Expartner als Sonderausgaben absetzbar sind.

Nicht zuletzt sollten Sie auch bei der Verteilung des Vermögens steuerlichen Rat einholen: So kann beispielsweise für Unternehmer ein falsch gestalteter Zugewinnausgleich an den Expartner zu horrenden finanziellen Folgen führen.