Einleitung: Mehrwertsteuer-Digitalpaket und One-Stop-Shop

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket ergeben sich ab dem 01.07.2021 grundlegende Neuerungen im Umsatzsteuerrecht. So ist unter anderem ein neues Verfahren zur Abführung von ausländischer Mehrwertsteuer zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) enthalten: die sogenannte einzige Anlaufstelle oder One-Stop-Shop (OSS) sowie der sogenannte Import-One-Stop-Shop (IOSS).

In Deutschland wurde die zweite Stufe des europäischen Mehrwertsteuer-Digitalpakets durch das Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich umfangreich in einem Schreiben geäußert (BMF-Schreiben vom 01.04.2021, III C 3 – S 7340/19/10003 :022). Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission hat zudem im September 2020 – rechtlich jedoch nur unverbindliche – Erläuterungen veröffentlicht („Explanatory Notes on VAT e-commerce rules“). Im März 2021 veröffentlichte sie zudem den „Guide to the VAT One Stop Shop“.