Rund die Hälfte ihres Vermögens haben die Deutschen in Grundbesitz angelegt, und viele planen, eine Ferienimmobilie zur Vermietung oder Eigennutzung diesseits oder jenseits der Grenze anzuschaffen.

Ein bedeutender Aspekt beim Grundbesitz ist die steuerliche Behandlung. Im Umgang mit dem Finanzamt ist einiges zu beachten – insbesondere bei Auslandsimmobilien. Dabei gelten für Ferienwohnungen und Ferienhäuser grundsätzlich dieselben Steuerregeln wie für vermietete oder eigengenutzte Objekte. Allerdings ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten, etwa beim Abzug von Verlusten oder bei der gemischten Nutzung (Fremd- und Eigenbelegung).

Dieses Merkblatt gibt Ihnen Auskunft über sämtliche steuerliche Aspekte von der Investitionsphase bis zum Besitzerwechsel, damit Sie mit Ihrer Ferienimmobilie mögliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen und Nachteile vorzeitig vermeiden können! Gerne stehen wir in diesem Zusammenhang auch für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.